Hallo Herr Beuscher,
"unkritisch" ist es, eine absperrbare Zuluft in den Gemeinschaftsraum zu leiten und von dort aus in die Zimmer einströmen zu lassen. Das entspricht dem bisherigen "gewöhnlichen Risiko". Vom Bad/WC aus habe ich Abzüge, die direkt über Dach gehen und dann, wenn sie die Abluft mehrerer Zimmer ableiten über das bewährte 18017 Konzept gesichert werden können: Kaltrauchsperre, daß aus der Leitung nichts raus kommt, F 90 Deckel (F 30), der im Brandfall im Brandraum schließt, Schacht F 90 (F 30), daß der Brand aus der Abluft nicht "zwischenzeitlich" schon entweicht (Klammerwerte für GK 3, große Werte für GK 5).
Die neuen Raumluftgedanken sehen vor, alle Räume an e i n e Zuluft und alle Räume an e i n e Anluft anzuschließen, die von Raum zu Raum durch die Einheit geht. Damit habe ich eine offene Verbindung über die Wand hinweg und der Rauch kann sich von Zimmer zu Zimmer ausbreiten. Und d a s unterläuft das Schutzziel in der "Gruppe", in der der Einzelne in seinem Zimmer zunächst mal s i c h e r sein muß. Sonst klappt das Bergeprinzip mit 2 Nachtpflegern nicht ... (ist so schon knapp !).
Das gleiche Problem stellt sich bei der Zu- und Abluft einzelner Hotelzimmer ein, wenn ich nicht will, daß alle gleichzeitig verrauchen (dürfen).
Die Abluft aus dem Bad/WC sehe ich als ziemlich unkritisch an, selbst dann, wenn im Brandfall da etwas raussuppt. Das kann bei einer ordentlichen 18017 Anlage mit Kaltrauchsperre und Brandschutz Ventil nicht viel sein, also unkritisch. Und notfalls habe ich den Luftraum Bad/WC als kleinen Puffer und kann evtl. noch die Zwischentüre zumachen. Eine offene Rohrverbindung von Zimmer zu Zimmer kann da weit mehr transportieren.
Eine Idee: die Zuluft bläst mit Überdruck höher als der entstehende Rauchüberdruck in das System ein, wenn Rauch angesaugt wird (Melder in der Zuluft) dreht es um und saugt heraus (also kein Stillstand), Abluft saugt grundsätzlich weiter, um den Rauch a u s tritt aus dem Rohrsystem zu vermeiden. Hitzebeständigkeit ? Nachlaufstromversorgung ? Robustheit des Rohrleitungssystems ? Zimmer und Flure/Treppenräume über getrennte Luftsysteme ? Viele Fragen, keine Antworten.
Kann ich im Zimmer bleiben, wenn der Flur verraucht ist ?
Ich habe (zulässig) nur einen Flur nach zwei Fluchtseiten mit 2 getrennten Treppenräumen. Aber der Flur ? Gleiche Zuluft / gleiche Abluft wie das Zimmer ?
Hält die (geforderte) Rauchschutztür einen Zimmerbrand vom Flur fern ?
Ich meine, wir sollten die MBehStVO nicht nur wegen der Behindertenzimmer (neue Aktion der ARGEBAU) ä n d e r n sondern a u c h hinsichtlich Zimmertüren (vollwandige Bretter, dicht- und selbstschließend), T 30 RS in den Fluren und zu den Treppenräumen. Rauchmelder (BMA ab 60 Betten) in allen Räumen, nicht nur im Flur. Und die Lüftungsfrage klären und festlegen, weil die mit den "dichten Häusern" furchtbar auf uns niederprasselt. "Dicht bauen zu fordern ist leicht, es s i c h e r umzusetzen wird noch s e h r schwer ! mfg Schächer