Ich habe es mehrfach gelesen und immer noch Zweifel:
sind es (1) Nutzeinheiten (NE) mit mehreren Räumen und einem (internen) Flur, die über jeweils eine Ausgangstür an den Treppenraum angebunden sind ?
Oder ist (2) jedes Einzelzimmer an den Treppenraum angebunden ?
In Hessen ist es ein Sonderbau (§ 2 (8) Nr. 7), weil "sonstige Anlagen zur Unterbringung ... von Kindern ... " Sonderbauten sind.
Wenn es wie (1) 4 NE mit jeweils Zimmern und innerem Flur "quasi wie Wohnungen" sind und man aus j e d er NE einen direkten Türausgang auf den Rettungsweg hat, scheint es mir im Sinne der HE-Gruppe (die für andere gemacht wurde aber durchaus ähnlich Unterstützungsprobleme hat) machbar,
wenn die darin geforderten Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden, insbesondere auch Klarschriftanzeige für die Helfer, welcher Raum ein Problem hat.
wenn es wie (2) viele Räume einzeln am Treppenraum sind, sehe ich keine "innere Evak.Möglichkeit" und die über den Treppenraum offen verbundenen Geschosse als unzulässig an.
Die "äußere Evak" ganzer "Wohngruppen" funktioniert in etwa auch mit zwei Mann: die gehen zuerst in das angezeigte Brandzimmer und retten den ersten Kandidaten, dann Tür zum Brandraum zu und die Anderen in den Innentreppenraum oder auf den 2. Rw ins Freie, dann ... der Reihe nach alle. Wenn die Kelre über Tag mit 2 Betreuern in der Wohngruppe sind, geht das recht gut, besser als in der Krabbelgruppe "U 3" und im Pflegeheim ...
mfg Schächer