Hallo Forum,
von einem Landratsamt in Bayern habe ich jetzt neu ein Formular erhalten, daß sich isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften nennt. Damit sollen brandschutzrechtliche Abweichungen formuliert werden, die nach der eigentlichen Baugenehmigung noch notwendig sind, weil z. B. der Brandschutznachweis nach der Genehmigung erstellt worden ist.
Meine Frage nun:
eine isolierte Abweichung gehört doch zu Befreiungen bezüglich Abweichungen zu Bebauungsplänen?! oder? und auch dann ist damit meines Wissens der Spzezialfall "wird bei Abweichung genehmigungsfrei" beschrieben.
Der rechtige Wortlaut wäre doch eigentlich nachträgliche Genehmigung von Abweichungen.
Danke für die Antworten im voraus
und schöne sonnige Grüße
Birgit Weldishofer