in der sonderbauverordnung, teil 3 verkaufsstätten steht unter §66 neben der 25 r3g3lung noch folgendes:
"...
Die Länge der Lauflinie darf in Verkaufsräumen 35 m nicht überschreiten
..."
die 35 m forderung ist ja auch mit ca. 3o m lauflinie eingehalten, nur die forderuneg
"...
(2) Von jeder Stelle
1. eines Verkaufsraumes in höchstens 25 m Entfernung,
2. ... muss mindestens ein Ausgang ins Freie oder ein notwendiger Treppenraum erreichbar sein (erster Rettungsweg). Die
Entfernung wird in der Luftlinie, jedoch nicht durch Bauteile gemessen."
halte ich in einer ecke nicht ein.
danke für die antwort
3franken