Werte Kolleginnen und Kollegen, hattet ihr schon mal einenentspr. Fall?
Das neue Formular Erklärung zur Abstandsflächen -Abstandsübernahme sieht vor, dass eine zeichnerische Darstellung angefügt wird.
Annahme: Gebäude wird auf die Grenze mit einer Länge von 10 m Höhe und 5 m Höhe gebaut.
Meine Interpretation nach sieht die Zeichnung Abstandsflächenübernahme anders aus wie die Zeichnung Abstandsübernahme.
Während die Abstandsflächenübernahme die Fläche auf das Nachbargrundstück umklappt (wie bisher gewohnt), ist die Zeichnung Abstandsübernahme wie vor jedoch zusätzlich um die Gebäudeecken ein Viertelkreis von 5m auf dem Nachbargrundstück.
So interpretier ich den Text aus der BayBo 28/2
2) Brandwände sind erforderlich
1. als Gebäudeabschlusswand, ...., es sei denn, dass
ein Abstand von mindestens 5 m zu bestehenden oder nach den baurechtlichen Vorschriften zulässigen künftigen Gebäuden gesichert ist
Anders könnte ja Eck an Eck gebaut werden.
Im Brandschutzatlas finde ich zu dem Thema nichts.