Hallo zusammen,
ich habe eine Diskusion mit unserem Arbeitsschützer. Es wird behauptet, dass die erste und letzte Stufe in einem Fluchttreppenhaus bzw. auf Treppen im Fluchtweg gekennzeichnet sein müssen.
Wie immer kann aber keiner der Arbeitsschützer mir sagen wo das geschrieben steht. In der ASR ist nichts dementsprechendes zu finden.
Das das Sinn macht steht außer Frage es ist halt nur die Frage ob ich es auch mit einem Gesetz,Verordnung,Empfehlung o.ä. untermauern kann.
Danke im voraus schon mal für die Antworten
Gruß Mike