Hallo liebe Fachleute,
ich bin gerade bei der Werkplanung und habe eine Frage zu einer Passage aus einem BS Nachweis.
Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Fabrikgebäude mit einer Abmessung von ca 200m x 30m das zu Wohnugen umgenutzt wird. GKL 4 in Bayern.
Die Erschließung der Wohnungen erfolgt über den notwendigen Flur.
Problem Dachgeschoss.
Es muß alles mit Ständerwänden ausgeführt werden wegen der Statik.
Auszug BS NAchweis:
"Die Trennwände werden als leichte Ständerwände bis unter die Dachhaut geführt. Somit bestehen keine Anforderungen an die FW Dauer der tragenden Wände, Stützen und der Dachschräge.
Der notwendige Flur ist mit einer zugelassenen selbsttragenden und raumabschließenden feuerhemmenden Decke unterhalb der Dachkonstruktion als eine Art Fluchttunnel abzuschotten.
Verstehe ich soweit.
Mir stellen sich allerdings 2 Fragen. Der Planer BS ist leider im Urlaub.
1. gibt es Ständerwände die als Trennwände bis unter die Dachhaut geführt werden dürfen? Wenn ja braucht es da eine Zulassung? Produkt?
2. gibt es so eine freispannende, raumabschließende Decke mit Zulassung?
Für jeden Tip bin ich sehr dankbar.
PS. Die Stützen und Wände im DG sollen F0 bleiben, da Gussstützen unter Denkmalschutz