Ich habe mir heute Vormittag einmal die Zeit genommen die VDI 3564 (01/2011) durchzuarbeiten;
Was ich da lese, lässt vor meinem inneren Auge ein automatisches Hochregallager mit 50 m Höhe und 6000 m? Grundfläche auftauchen. Passt alles bestens! ... hat nur leider mit meinem Projekt fast gar nichts zu tun. ... wobei, wenn ich es bedenke, ... die Anzahl der Palettenplätze könnte etwa identisch sein.
Da habe ich wieder mein Problem:
... nach VDI 3564:
- 30.000 m? => 5 Brandabschitte mit je 6.000 m?
oder nicht näher definierte zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der
Brandabschnittsfläche auf bis zu 10.000 m?
- "händische" Einlagerung der Paletten in das Regalsystem =>
bezüglich Rettungswege, Rauchableitung und manueller Brandbekämpfung
sind zusätzliche geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, die nicht in der
Richtlinie erfasst sind.
(zu diesem Punkt scheint Herr Kemper eine andere Auffassung zu
vertreten)
- Verbot in einem Abstand von 20 m um das Lagergebäude Fahrzeuge und
brennbare Stoffe abzustellen => ca. 15.000 m? Grundstücksfläche nicht
gewerblich nutzbar.
... ich will hier nicht die Sinnhaftigkeit der VDI 3564 kritisieren, habe aber ein Problem mit dem "downgrade" auf (fast noch) normale Lagergebäude. Irgendwo habe ich gelesen " ... Hochregallager sind automatische Lagergebäude mit einer Lagerguthöhe ab ca. 12,00 m ..." Sicherlich würde mir diese Definition bei der Lösung meines jetzigen Problems nicht helfen, würde aber eine Diskussion über sinnvolle Maßnahmen ermöglichen, ohne immer wieder an den Punkt zu kommen wo es heißt: ... mach´s doch nach VDI 3564!
... das macht zumindest für dieses Projekt nicht wirklich Sinn ...