"Eine "normale" Öffnung zur Rauchableitung im Treppenraum braucht z. B. in einem Wohnhaus keine Sicherheitsstromversorgung nur einen Funktionserhalt."
Nö. Funktionserhalt ist in der MLAR geregelt, und die Öffnung zur Rauchableitung steht dort nicht.
Sicherheitsstromversorgung und Funktionserhalt sind im Übrigen unterschiedliche Baustellen. Insofern liegt auch C. Lammer nicht ganz richtig.
Gruß
Alexander Vonhof