Gegenfrage: Warum denn nicht?
Sie dürfen Rohrleitung durch die Wand führen, mit einem Schott R90, Kabel S90 usw. das ist bauaufsichtlich zugelassen.
Jetzt zu Ihrem Fall. Stellen Sie sich ein erdgeschossiges ausgedehntes Gebäude vor. Hier würde sogar das nicht qualifizierte Dachtragwerk (natürlich nicht brennbar) die Brandwand im oberen Bereich einschneiden, da es drübergeführt wird.
Jetzt kommt das "aber". Die einschneidenden oder durchdringenden Bauteile dürfen beim Versagen des Tragwerks auf der einen Seite der Brandwand nicht dazu führen, dass die Brandwand selber oder aber der angrenzende Brandabschnitt einstürzt. In Ihrem Fall könnte man z.B. den Binder trennen und jeweils auf einer Konsole an der Brandwand auflegen oder man setzt vor die Brandwand beidseitig Stützen, auf denen der Binder auflagert. Dies ist alles nicht erforderlich, wenn der Binder insgesamt (mit eigenem Tragwerk) F90 ausgesteift und gehalten ist. Der Binder darf nur nicht kraftschlüssig mit der Brandwand im Querschnitt verbunden sein.
Denn auch Brandwände werden "nur" an Bauteilen F90 ausgesteift und nicht an Bauteilen "Brandwand" die es gar nicht gibt. Siehe z.B. Brandwände in mehrgeschossigen Gebäuden. Hier werden Brandwände ja auch mit Decken F90 ausgesteift. Kommt die Decke nach 90 min herunter, fällt die Brandwand i.d.R. mit.
Also keine Abweichung.