Hallo!
Für Brandwände wird gefordert, dass sie ausreichend lang die Brandausbreitung auf andere Gebäude oder Brandabschnitte verhindern müssen.
Dagegen heißt es bei Trennwänden: Trennwände müssen als raumabschließende Bauteile von Räumen oder Nutzungseinheiten innerhalb von Geschossen ausreichend lang widerstandsfähig gegen die Brandausbreitung sein.
Wenn jetzt eine Nutzungseinheitentrennung in einem U-förmigen Gebäude seitens des Architekten nun gerade im L-förmigen Eck angeordnet wurde, besteht vom Prinzip her das Problem, wie man es bei Brandwänden kennt. --> "Müssen Gebäude oder Gebäudeteile, die über Eck zusammenstoßen, durch eine Brandwand getrennt werden, muss der Abstand dieser Wand von der inneren Ecke mindestens 5 m betragen. Oder eben alternativ die 5 m verlängerte öffnungslose feuerbeständige Wand aus nichtbrennbaren Baustoffen."
Für Trennwände wird dies bauordnungsrechtlich ja nicht gefordert. Wenn ich aber so auf den Plan schaue, wo sich Fenster der Büroräume der einen und der anderen Nutzungseinheit unmittelbar über Eck "angucken", stelle ich mir die Frage: Die Wand hält ja die 90 Minuten, aber im ungünstigen Fall knallen die Fenster und der Brand ist schneller drüben.
Genügt es hier, wenn man argumentiert, dsss hier mit Hilfe der Feuerwehr (BMA ist vorgesehen) eine Brandübertragung zwischen den Nutzungseinheiten behindert werden kann?
Danke + Gruß!
Phoenix