Hallo,
folgende Frage stellt sich mir aktuell (Rheinland-Pfalz)
Es handelts sich um ein Treppenhaus, dessen Aussenwände verglast wurden. Um jedoch die Statik entsprechend zu berücksichtigen, wurden entsprechende Betonpfeiler jeweils an den Ecken des Treppenraumes gebaut. Somit habe ich zwar eine tragende Konstruktion in "Brandwandart" (unter der Annahme, dass die Stützen/Pfeiler dick genug sind), jedoch ist hier die Frage, ob dass dann mit den Verglasungen generell so geht, also vereinfacht gesagt: Vier Pfeiler und dazwischen immer schön Glaselemente setzen. Die Sache mit der Gefährdung im Brandfall ist nicht das Problem.
Hier die Grundlage aus der BauO RLP:
"Die Wände notwendiger Treppenräume sind in Gebäuden der Gebäudeklasse 4 in der Bauart von Brandwänden ... Satz 1 (der vorhergehende) gilt nicht für nicht tragende Außenwände notwendiger Treppenräume, wenn sie aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen und durch Öffnungen in anschließenden Außenwänden im Brandfall nicht gefährdet werden können."
In den entsprechenden Hinweisen zum Vollzug der BauO findet sich folgender Hinweis:
"Nicht tragende Außenwände von Treppenräumen können nach Absatz 6 Satz 2 aus nicht brennbaren Baustoffen ohne Feuerwiderstand, also auch aus Verglasungen bestehen, wenn eine Brandbeaufschlagung über Öffnungen (Fenster) in angrenzenden Außenwänden nicht zu befürchten ist."
Danke