Vorsicht mit den Türen vor Aufzügen. Hatte grade ein heisses Gespräch mit dem DIBT!
Türen OHNE Bodenschwelle haben KEINE Zulassung für den Einbau vor (Aufzugs)-Schächten. Die Türen müssen laut DIBT mindestens 1,0m von der Schachtkante entfernt sein. Wir haben die Konstellation Aufzugsschacht/Schachttür/T30-RS schon hundertmal gebaut und sind jetzt auf die Nase gefallen, weil eine namhafte Firma die Tür eingebaut hat und dann die Plakette nicht anbringen wollte, weil der Einbau außerhalb der Zulassung erfolgte.
Dies wurde nach Rücksprache mit dem DIBT (immerhin Ersteller der ABZ) auch tatsächlich bestätigt. Dass die Türen versagen könnten, denkt dort auch keiner. Es ist ein reiner Formalismus, da die Brandschutztüren SO halt nicht geprüft wurden, sondern immer an durchgehenden Böden.
Somit gibt es vier Möglichkeiten:
1. Auf Zusatztür verzichten
2. Tür außerhalb der Zulassung "in Anlehnung" an T30-RS ohne Schild einbauen
3. Zustimmung im Einzelfall
4. Tür 1m von der Schachtkante entfernt setzen (Maß wurde vom DIBT genannt)
Also - nach eigener Erfahrung - seid vorsichtigt mit der Forderung mal eben ´ne Tür oder ein Tor vor einem Aufzug zu setzen!