in Hessen heißt die Formulierung, daß durch die zwei geforderten Mitarbeiter, die unmittelbar nach dem Alarm die Evakuierung einleiten müssen, diese v o r Eintreffen der Feuerwhr abgeschlossen sein muß. Da wir eine gesetzliche Hilfsfrist von 10 Minuten haben, steckt das "indirekt" drin.
Ist aber auch egal: wenn Leute aus einem Raum, in dem es brennt, nicht ganz und gar kurzfristig raus sind, atmen sie tief durch, Gift ein und sind verloren. Theorie zum Trotz: nach 3 Minuten wird es knapp und knäpper.
Wir sind mit 8 Personen ins Rennen gegangen, die in 10 Minuten von 2 anrückenden Helfern gerade so gerettet werden können und haben uns auf 10 Personen breit schlagen lassen. Die 8 x 50 m? entsprechen mit 400 m? auch der "Grundeinheitsgröße" von 400 m?, 10 x 50 waren schon 500 m?.
Mit 12 Personen / 600 m? wird die Rettung mit 2 Personen unmöglich, also Tote. Will der Betreiber das ? Also Rauchabsaugung oder dreitter Retter ... läßt sich finanziell nicht rechnen.
Denkbar: Außenbalkon und direkte Ausgänge aus allen Zimmern direkt raus, daß man alle Personen aus den Zimmern retten kann, ohne die Gemeinschjaftszone zu durchqueren ...
mfg Schächer (Ausschußmitglied HE-Gruppe)
Die Gruppen RL NRW ist nach dem Hessenmuster aufgebaut worden ...