@ Blümels:
1) Türstufe eins niedriger war natürlich etwas provokant...deswegen ja auch "Grins"
2) Abteil 2: T 30-RS hab ich ja gar nichts dagegen...
@ Anton:
Ich stelle ja die "Sicherheitsschleuse" gar nicht in Frage. Trotzdem ist es aus meiner Sicht durchaus zulässig, einen Kellerraum (mit Brandlast) von der Garage UND dem Treppenraum mit jeweils T 30-RS zu erschließen. Daneben kann wegen mir die Schleuse als Verkehrs- und Rettungsweg sein.
@ JeSchoppi:
Ja, was soll die Schleuse bewirken? Also meine Meinung: Die Schleuse ist ein Überbleibsel aus Zeiten, in denen Autos noch so richtig gefährlich waren. Erstmals in der Reichsgaragenverordnung von 1939 wie folgt beschrieben:
"Garagen [...] dürfen nur dann mit anderen Räumen verbunden werden, wenn
[...]eine Sicherheitsschleuse, d.h. ein besonderer, feuerbeständig umgrenzter Raum, eingeschaltet wird, der keine Feuerstätten oder sonstigen Zündquellen enthäht, und [...]".
Heute ist ein Brand in der Garage nach wie vor unangenehm, aber hinsichtlich der Auswirkungen auf den angrenzenden Treppenraum ungefähr genauso (kritisch) einzuschätzen wie der gemeine Kellerbrand.
Eigentlich im Gegenteil: Letztendlich ist der Garagenbrand unkritischer, weil die Garage immer einen alternativen Zugang für die Feuerwehr hat und somit die Tür zu bleiben kann.
Gruß
Werner Müller