manchmal braucht man kein Gesetz sondern sein Fachwissen. Für die Statik gibt es nur einen Paragrafen: die Hütte muß in allen ihren Teilen und gesamt standsicher und dauerhaft sein. Genug geregelt ! Alles andere: Fachwissen. Beim BS haben wir den Sündenfall, daß man alles und jedes ins Gesetz geschrieben hat ... und jetzt Jeder nach Regeln fragt, statt seinen Geist zu strapazieren.
Ein Stahlträger nimmt Wärme auf, weitet sich aus, biegt sich durch und fällt bei ausreichender Hitze runter. Und die durchstoßene Wand ist gewiß nicht mehr "raumabschließend".
Meine Sprinklerzentrtale muß aber vor Feuer in der Einheit geschützt werden, daß sie weiter "sprinklern" kann. Die Heizung sollte ... die neuen Öl- und Gasheizungen kann man ausknipsen, das Feststofffeuer nicht. Daher die alte Regelung.
Auch dann, wenn das Dach "der Einheit" sich verbiegen und runterfallen kann, soll die Sicherheitseinrichtung und das Gefahrenpotential (Heizung) das nicht tun. mfg Schächer