Ja, richtig.
Allerdings gilt das nicht für Räume mit erhöhter Brandgefahr, die ja in aller Regel abgetrennt werden müssen, wobei Brandlast und Brandgefahr ganz klar unterschiedliche Dinge sind.
Aber alle von Ihnen genannte Räume sind keine solchen mit erhöhter Brandgefahr. Dabei ist zu beachten, dass sich die "Erhöhung" auf das in der Bauordnung vorgesehene Schutzniveau bezieht, und nicht etwa auf eine unterschiedliche Brandgefahr zwischen einzelnen Räume. Und Archiv, Büro, Wohnung, Lager, EDV-Raum, Teeküche usw. unterliegen ein und demselben Niveau.
Räume mit erhöhter Brandgefahr sind z. B. solche, in den mit leichtentzündlichen, brennbare Flüssigkeiten umgegangen wird. Die erhöhte Brandgefahr liegt dann in der schlagartig möglichen, schnellen Brandausbreitung.
Schöne Grüße
Alexander Vonhof