eine BW hat i.d.R. die Anforderung F90-A+M.
Hat Sie eine Öffnung müsste diese eigentlich analog geschlossen werden.
Zumindest EI90, d.h. u.a. dicht gegen Rauchdurchtritt.
Aber auch das würde ich nicht überdramatisieren, einfach ausmörteln.
Begründung:
Geforderte Rauchdichtheit hat generell ihre Grenzen. Auch RS gem. DIN 18095 ist nicht wirklich "dicht".
Ausserdem lässt z.B. auch die MLAR (Leer-)Rohrdurchführung bis 32 mm zu (Spannstabhülsen haben dagegen i.d.R. einen Innendurchmesser von ca. 22 mm).
Klar - die MLAR geht davon aus, dass die Leitung bzw. das Rohr beiseitig der Wand weitergeht und das System im Prinzip weitgehend geschlossen ist.
Aber gem. MLAR zulässige Kunststoffleerrohrdurchführungen durch BW wären brandseitig so gut wie sofort abgebrannt, auf der kalten Seite der BW dann ein paar Minuten später...
Vor diesem Hintergrund spielt es keine Rolle, ob minimale Schwundrisse im Mörtel auftreten.
Satt in die Hülsen gepresster Mörtel hält übrigens besser als mit ungeeignetem Kleber eingesetzte Mineralfaser- o. Betonstopfen.
Explizit dieses Thema betreffende bauordnungsrechtlich verbindliche Vorgaben gibt es zu dieses thema aber wohl nicht.
Stefan Blümel