Hallo Forum,
habe eine Frage zu der Anordnung von Hauptgängen in Industriegebäuden.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen stahlverarbeitenden Betrieb. Die Rettungsweglänge beträgt aufgrund der vorhandenen BMA und der Hallenhöhe (>10 m) 70m, die zulässige Lauflänge somit sogar 105 m.
Die Halle hat Abmessungen von ca 105 m x 34 m.
Die zulässige Lauflänge bis zu einem Hauptgang wird teilweise geringfügig überschritten (20 bis 25 m > 15 m). Das Bauordnungsamt fordert nun zusätzliche Hauptgänge und zusätzliche Ausgangstüren, obwohl die zulässige Rettungsweglänge von 70 m bis zu einem Ausgang ins Freie weit unterschritten wird (beträgt maximal 40 m ...).
Ist die Luflänge bis zu eibem Hauptgang unter den o.g Randbedingungen zwingend einzuhalten ?
Schöne Grüße
StK