Hallo Fachleute,
wir planen gerade ein Mehrfamilienwohnhaus GKL 4.
Im BS NAchweis steht, dass mind. 01m? Schachtkopfentlüftung vorhanden sein muß.
DEr Aufzug ist im Treppenraum.
Also theoretisch F0. Gebaut F90. Der Kopf endet allerdings im nichtausgebauten Spitzboden.
Wir wollen nun die Entrauchung über einen Blechschacht durch den Spitzboden über dach führen.
Ist das ok, oder muß dieser Schacht feuerbeständig sein?