Liebe Forenmitglieder,
für folgende Frage konnte ich keine Antwort in älteren Beiträgen oder dem Studium der Berliner Bauordnung finden.
Sachverhalt: Berlin, 6 geschossiger Neubau GK5 in Planungsphase, Maisonette
Frage: Welche Anforderungen bestehen an die tragenden Teile der notwendigen Treppe zwischen den beiden Geschossen?
Erläuterung: Klar, die innere Treppe einer Maisonette ist nicht gleich dem Treppenhaus. Entsprechend gelten Ausnahmen bzgl. Treppenraum (muss nicht sein) und Führung in einem Zug mit Treppenhaus (muss nicht sein). Von daher bin ich versucht die Regeln für GK 1 oder GK 2 anzuwenden: keine besonderen Anforderungen (B2). Leider konnte ich diese Auslegung nicht explizit aus der Berliner Bauordung heraus lesen.
Für Hilfe, Hinweise und Ratschläge wäre ich Euch sehr dankbar.
beste Grüße,
Axel Moritz