Ich habe ein Parkdeck mit 1015 m? über zwei geschlossenen Mittelgaragen. An einer Seite grenzt ein 5 geschossiger Borötrakt an. OK Fußboden Parkdeck ist 4 m über Boden. Bisher nur einen Fluchtweg über die Zufahrtsrampe. Ist dies im Sinn der GaStellV eine Großgarage? Benötige ich einen zweiten Rettungsweg?
Genügt eine Stahltreppe oder ist eine notwendige Treppe eforderlich?
Das Bauvorhaben ist in Bayern.
Vielen Dank für die Hilfe.
Grüeße
Detlev Bujak