die Bauordnungen verlangen 5 m freien Abstand zwischen den Häusern, die beide gegenüberliegende fenstrer haben dürfen; entsprechend 2,50 m mit einseitiger Brandwand. Ist knapp wg der Wärmestrahlung aber mit etwas Wasser dazwischen geht es.
Die Versicherungen ("Komplextrennung") verlangen 15 m, "sicher ist sicher". Dazwischen soll n i x sein ... klappt so rein praktisch oft nicht.
Im 5 m Abstand 3 Reihen Paletten, leer, sind 5 m - 3 x 0,80 = 2,60 m und der feuerüberschlag findet statt, bei 5 - 3 x 1,20 m noch besser ... mfg Schächer