Eine NE über mehrere Geschoße (interne Verbindung, großflächige Deckenöffnung mit nichtnotwendiger Treppe) wird formal in mehrere (autark nachgewiesene) 400-NE aufgeteilt - und dann wieder gemeinsam genutzt.
Anderes Beispiel: ein Gebäudekomplex (GK5, Sonderbau, überwiegend Büro- oder Verwaltungsnutzung) mit einem einzigen Nutzer in einer sich über alle Geschoße erstreckenden NE wird in ca. 25 einzeln vermitbare NE aufgeteilt und zumindest in Teilbereichen auch so kleinteilig genutzt.
Jeweils gibt es eine alte Genehmigungssituation und es stellt sich nun die Frage, wie wird die neue Situation so offizialisiert, dass für einen Weiterverkauf der Immobilie die Übereinstimmung von Genehmigung und Objekt darstellbar ist.
Ohne neue Genehmigung stellt der Käufer z.B. unzulässige Installationen in den Zwischendecken der Flure, mangelhafte Fluewände und Türoberlichter etc. fest.
Anderersets braucht´s für das neue 400-m2-Konzept neue T30-RS Türen zwischen NE und Treppenraum - ohne dass das irgendwo für die Nachwelt dokumentiert wäre. In den alten/letzten G-Plänen steht immer noch RS bzw. sogar nur dicht und vollwandig (BayBO 1982).
Stefan Blümel