HAllo Fachleute,
bei einem bestehenden GEbäude GKL 5, dass als Büro genutzt wurde, zieht nun ein neuer Mieter ein. Es wird wieder als Büro genutzt.
Die bestehende Brandwand liegt leider genau im Eck des winkelförmigen Gebäudes. Im damaligen BAuantrag war über Ecke eine feststehende Brandschutzverglasung G90 aus Pyranglas beantragt. Dies wurde in der Baugenehmigung verboten. Die Fenster sollten geschlossen werden.
Leider wurden Sie dennoch widerrechtlich gebaut.
Nun meine Fragen:
Bestandsschutz fällt doch wohl damit?
Was kann man machen? Neues BS Konzept erstellen lassen?
Wenn ja, gibt es eine Chance die bestehende Verglasung zu belassen?
Es ist ein feststehendes Drahtglas. KAnn man da irgendwie erkennen, ob es sich um die G90 Verglasung handelt?
Wenn Fenster raus, dann F90? Ist das als BW überhaupt möglich?
Wenn ja, dann BS Konzept, obwohl keine Umnutzung?
Ich weiß, viele Fragen.
Danke für jeden Ratschlag...