Bundesland: Berlin Autor: Rainer Thieme Hallo Forum
Ich möchte den nachfolgenden Sachverhalt als neues einbringen und auf das Thema: Entrauchung ? Stand der Technik in Deutschland? Bezug nehmen. Hier hatte Herr Merkel geantwortet und es ist völlig unstrittig, wenn die DIN aus der 41 er Reihe meint, dann, da es sich hier um eingeführte TB handelt. Da gehören noch einige aus der 10 er Reihe hinzu und sogar VDI z.B. mit der VDI 3673 Blatt 1.
Ich hatte in meinen Beitrag auf den Zusammenhang der IndBauRL als eingeführte Baubestimmung und die DIN 18232-2 als nicht eingeführte Baubestimmung verwiesen.
M.E. muss ich im Brandschutzkonzept mindestens das Einhalten was der Gesetzgeber vorgibt. Keiner kann einen Sachverständigen oder Bauherrn zwingen die DIN 18232-2 auch noch zu berücksichtigen, wenn er die Anforderungen der Industriebaurichtlinie voll erfüllt.
Ich habe jetzt ein Beispiel, wo ich einen Bauherrn in der Ausführung beraten soll eine Baugenehmigung und ein Brandschutzkonzept umzusetzen.
Eine Halle 4.500 m? Fläche 17 m hoch, gesprinklert. Das Brandschutzkonzept als Bestandteil der Baugenehmigung wurde auf der Grundlage der Industriebaurichtlinie erstellt und die Entrauchung strikt nach DIN 18232-2 geplant. Das Lager mit einer Lagerhöhe bis 14 m wird mit einem Brückenkran, der unter dem Dach läuft, versorgt. Aus diesem Grund sollen neben vielen andern "Schnick Schnack" 2 Rauchschürzen, die im Brandfall auf einer Länge von jeweils 60 im Verrauchungsfall bis auf 8 m runter gefahren werden, installiert werden. Und das ist im vollen Ernst gemeint und sollte so umgesetzt werden.
Davon abgesehen, dass die Industriebaurichtlinie nur bis zu einer Lagerhöhe von 9 m gilt, ist die Richtlinie VDI 3564 ? "Empfehlungen für Brandschutz in Hochregalanlagen" zu beachten. Ich lasse diesen ?Schwachsinn? nicht bauen und werde dazu eine Änderungskonzept machen und mich dazu an die VDI 3564 halten.
Oder habe ich mich hier verrannt und sieht das jemand anders?
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Thieme