Hallo zusammen,
als ehemaleiger Entwicklungsleiter eines großen Herstellers, kann ich dazu nur sagen, dass es auch in der Vergangeheit kein Problem war, T30-Türen in F30-Wänden zu prüfen; es hatte nur keiner gemacht, weil die gesetzlichen Forderungen es nicht erforderlich machte und bei der Prüfung durch die Hersteller auf Nr. Sicher gegangen wurde; Hauptsache die Wand hält und führt im system nicht zum Versagen und damit zum Fehlversuch, bei dem die Tür dann halt auch nicht bestehen konnte! (dann waren 20-30.000 DM im Eimer!)In F30-Feuerschutzverglasungen wurde sie ja auch schon lange geprüft;
Mit den Modfikationen der Bauordnungen und Sonderbauvorschriften ist das Thema aufegekommen und die Prüfungen und Zulassungen wurden nachgeholt;
inzwischen können es einige Hersteller anbieten - einfach nachfragen!
- doch Vorsicht, nicht alle Zulassungen, insbesondere von Massenprodukten, sind geeignet und zugelassen; bei Federbändern als Schließmittel, kann es Porbleme mit der Wandstabilität geben!
mfg
der Feuerteufel