ja, das ist so;
der Bauherr muss alles veantworten; er ist gut beraten, anständige Verträge zu machen und auch den Planer nach seiner Qualifikation zu befragen;
der Planer sollte sich widerum auch nach seiner Qualifikation befragen und ggf. einen geeigneten Fachplaner einschalten (mit Deinem Auto gehst Du ja auch nicht zum Metzger, um eine Inspektion durchführen zu lassen!), der kostet natürlich Geld;
aber der Planer sollte sich seiner Planungs- und Objektverantwortung auch bewusst sein;
die Brandschutznachweise bis GK 4 werden behördlich auch nicht geprüft, sodern nur das Vorliegen bestätigt; die Verantwortung bleibt beim Bauherrn, bzw. Planer, wenn dies vertraglich geregelt ist; hierbei muss man dann auch noch unterscheiden, wer öffentlich-rechtlich (gegenüber dem Staatanwalt) in der Verantwortung ist!
der Staatsanwalt findet hinterher immer einen!
mfg
der Feuerteufel