natürlich übernimmt der Nachbar die 5,0 m faktisch komplett.
Auch bei meinem o.g. Ansatz: er übernimmt Ihre 2,5 m und muss dennoch seinerseits seine 2,5 einhalten, macht zusammen 5,0 m. Geldwertig sind aber nur die von Ihnen übernommenen 2,5 m, da seine 2,5 m "sowieso" angefallen wären.
Um die Ecken brauchen Sie den 5,0-m-Abstand nicht führen.
Nur wenn diese Wände nicht senkrecht zur Grundstücksgrenze verlaufen, dann kann eine Anforderung notwendig werden.
Genau ist das in der BayBO leider nicht geregelt, aber z.B. der Brandschutzatlas geht von min 75 Grad zwischen grenze und Wand aus, ab wann dann auch innerhalb der erwähnten 2,5 m keinerlei Anforderungen an die Wand zu stellen sind (auch Fenster zulässig). Andere gehen in Anlehnung an die entspr. regelungen bei BW in Gebäudeecksituationen von 60 Grad Mindestwinkel (180 abzügl. der bekannten 120 Grad) aus.
Stefan Blümel