2.) ja
Heißt das ja ich muss die FeuVO anwenden?
Wie läßt sich dass denn dann mit den Gasthermen in der Wohnung vereinbaren?
Z.B. wie bekomme ich den Nachweis nach §3 hin, wenn ich eine Gastherme in einem Bad oder Küche habe.
Da ich ja meist Raumluftabhängige Systeme habe die 4m?/KW brauchen.
Bei Neubauten mit raumluftunabhängigen Systemen geben ich Ihnen ja recht, aber wer hat denn im Altbau eine 28m? Küche oder Bad?
Bzw. sind denn alle Gasthermen mit der Strömungssicherung ausgestattet?
Bzw. ab welchem Baujahr?
Dann ist noch die Frage ab wieviel KW muss ich die Anlage in einen Heizungsraum mit Abschottung verbauen?
Kann ja nicht sein das ich eine Gasanlage mit 200KW im Wohnraum einbauen kann, eine Erdölanlage aber nicht?