sorry, konnte nicht wiederstehen...
Der ursprünglichen Beschreibung entnehme ich, dass der Brandabschnitt (zumindest in Teilbereichen) durch einen zwischen 2 Brandabschnitten liegenden Treppenraum begrenzt wird.
Thema 1: Zum Schutz des Treppenraumes reicht eine T30-RS-Türe.
Thema 2: zur Ausbildung des Brandabschnittes dient der Treppenraum als "Puffer" und ersetzt durch
- BBW + T30-RS
- brandlastfreie Treppenraumbreite
- BBW + (ggf.) T30-RS
die durchlaufende BW + T90.
Nachdem eine der beiden Treppenraumwände eigentlich eine echte BW (mit T90-Erfordernis) ist, ist das aber formal eine Abweichung.
(Bei vorgelagerten notwendigen Fluren in den NE und günstige Anordnung der Türen könnte man auch über zumindest eine RS-Türe nachdenken.)
Stefan Blümel