ich habe ja inzwischen was gefunden - ist aber leider nicht die gesuchte BauO von 71
aber vielleicht hilft es ja anderen:
http://finkmann.org/Recht_Gesetz/Bauordnungsrecht/Berlin_BauOR/BauO_Bln/bauo_bln.html
In der BauO Bln von 58 werden innenliegende Treppenräume für Wohngebäude bis drei Geschosse gestattet, wenn keine Bedenken wg. des Brandschutzes bestehen.
Aber welche Rachabzugsöffnungsgröße stand hinter dieser Auffassung?
Gruss BS-Plan