das hängt wesentlich von der beurteilenden, genehmigenden Bauaufsicht ab. Ich würde es als Nachtrag zum BSK Halle/Hallen beginne.
Beim Nachweis berücksichtigen, daß eine leere Überdachung selten ist ... meist werden Ladegüter vor/nach dem Ladevorgang und auch für ein paar Tage abgestellt, besonders Palettenstapel (brennen toll !).
Wichtig: k e i n e brennbaren Bestandteile am Dach, keine Rauchüberbrückung in eine andere Halle ! notfalls RWA ins Vordach machen, wenn ein "Hochpunkt" sich nicht direkt seitlich entraucht. mfg Schächer