Hallo zusammen
ich habe eine Frage zur Garagenbauverordnung zu § 7 Abs.2
"in sonst anders genutzten Gebäuden dürfen bei Garagengeschossen,..."
Was ist mit "sonst anders genutzten Gebäuden" genau gemeint?
Ich habe ein Büro- und Verwaltungsgebäude mit einer Großgarage.
M.Schlicksupp