Das Problem dabei ist, dass die Türe keinen Rauchschutz hat.
Heißt an Ort und Stelle könnte Sie ggf Bestandsschutz genießen.
Aber am neuen Standort muss sie die Eigenschaft T90RS haben, denn ich kenne keine Stelle wo ich nur T90 benötige.
Aber generell ist der Aus- und Einbau von Türen möglich.
Wenn diese ohne Beschädigung geborgen werden und dann wieder nach Einbauanleitung und Zulassung eingebaut werden kann.