hallo JeSchoppi,
ob nun die innere Fesnterbank der inner RW und die äußere Fensterbank der äußere ist, wäre nun sicher Erbsenzählerei;
hier gilt es, ab wann bin ich im Freien auf einem sicheren RW, sodass mich Feuer und Rauch nicht mehr schädigen können (wobei der Sicherheitstreppenraum auch nicht der äußere ist, obwohl mich dort schon F+R nicht mehr beinträchtigen dürften); ebenso könnte man sich streiten, ab wann ich im Außenbereich sicher bin: vor der Haustür oder erst außerhalb des Trümmerschattens?
dass das Baurecht keinen Unterschied macht, Herr Schächer, ist auch nicht ganz ok: die VStättV unterscheidet z.B. hier schon bei der RW-Breite und Zuordung der Anzahl der Personen, ob es im oder außerhalb des Gebäudes ist;
ich unterscheide: innere im Gebäude, äußere außerhalb des Gebäudes, wo ich mich frei bewegen kann, ohne durch Feuer und Rauch bedroht und durch Wände eingeengt zu sein;
mfg
der Feuerteufel