Anbei nochmal kurz grundlegende Ergänzungen. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Ab- und Wiederaufbau eines historischen Gebäudes in einem Altstadtkerngebiet. Denkmalschutz besteht nicht mehr. Der Bauherr wünschte jedoch den alten Dachstuhl wieder zu verwenden, so dass er diesen von unten sichtbar in Erscheinung tritt. Geplant war eine Aufsparrendämmung. Das hat 3 Vollgeschoße plus 2 Dachgeschosse. Die beiden Wände traufseitig sollen als Brandwände oder unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung hochfeuerhemmende sein. Da die beiden Dachgeschosse als Wohnraum dienen erhielten wir die Auflage, dass die Qualität der Brandwand (welche in Proton-Mauerwerk ausgeführt wird), übergangslos in die Dachfläche des 1. erfolgen sollen. Die Anforderungen im 2. DG bis zum Spitz sind F-0.
Für mich hieß dass dann, dass wir das Tragsystem des Daches in F-60 von Innen, wie von Außen ausführen, bzw, verkleiden müssen (Sparren, Fetten, Stützen und Untersicht Decke 1.DG. Auf der Traufseite ist jeweils ein Traufkasten mit 30cm Überstand vorhanden.
Ich hoffe, dass die Erklärungen weiter helfen zum Verständnis.