Bundesland: Baden-Württemberg Autor: Astrid Schimmer Folgende Frage zu Bestandsschutz:
Es handelt sich um eine bestehende erdgeschossige Verkaufsstätte mit mehr als 2.000 qm, so dass aus heutiger Sicht die Verkaufsstättenverordnung greift, jedich Baujahr und letzte Sanierung vor 1997 (seit 1997 ist Verkaufsstättenverordnung gültig). Das Dach dieser Verkaufsstätte besteht aus Stahltrapezblech, dann 5 cm Polystyrol, Abdichtung, nochmals 5 cm Polystyrol, Abdichtung. Dämmung entsprach der Geschäftshausverordnung zum Zeitpunkt der Erstellung bzw. der ersten Sanierung.
Die aktuelle Verkaufsstättenverordnung schreibt einen nichtbrennbaren Dämmstoff vor "über Dächern, die den oberen Abschluss von Räumen der Verkaufsstätte bilden".
Im Rahmen der momentanen Sanierung soll eigentlich nur die oberste Abdichtungsebene und die obere Lage Polystyrol (ist nass) ausgebaut werden, neue Dämmung und neue Abichtung eingebaut werden.
Geht der Bestandsschutz des gesamten Dachaufbaus durch diese Maßnahmen verloren und muss ich somit auch die untere Lage Polystyrol durch einen nichtbrennbaren Dämmstoff ersetzen? Oder gilt die Anforderung nur für die neu eingebaute Dämmung? Oder hierfür auch nicht, da ich ja immer noch unten Polystyrol im Dach habe?
Für Hilfe wäre ich dankbar!