Hallo zusammen,
ich bin gerade an einem nachträglich zu erstellenden Brandschutznachweis für ein Sägewerk. Mehrere Gebäude sind in relativ kleinen Abständen zueinander errichtet. Die einzelnen, relativ niedrigen Baukörper halten gerade so die notwendigen Abstandsflächen nach LBO ein, aber die sind ja bei niedrigen Gebäuden auch nicht sehr groß (teilweise h/2).
Die Gesamtfläche des so bebauten Areal beträgt ca. 6.500m?, die Abstände unter den Gebäudeaußenwänden betragen jeweils ca. 7-10m, unter Berücksichtigung der auskragenden Vordäche manchmal auch nur 5m.
Wie ist das Ganze einzuordnen? ich habe ein paar Ansätze, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen:
1) In der "alten" BayBo gab es die Vorschrift,das Gebäude mit Außenwänden ohne Feuerwiderstandsdauer auf dem selben Grundstück 10m Abstand haben müssen -> demnach ist der derzeitige Zustand nicht zulässig.
2) Die alte BayBo gibt`s nicht mehr, in der neuen steht davon nix mehr -> also so zulässig.
3.) Die Abstandsflächen für die einzelnen Gebäude lassen sich nachweisen und sind eingehalten -> also zulässig
4.) Bei einem Brand im Sägewerk ist ein Abstand mit 5m subjektiv viel zu wenig. -> also nicht ok.
5.) Für eine Komplextrennung reicht als Abstand die Höhe des Höheren Gebäudes -> derzeitiger Zustand zulässig.
6.) Eine "Luftbrandwand" mit 10m Abstand zur Unterteilung in Brandabschnittsflächen, die ich dann mit der Industriebaurichtlinie in den Griff bekommen, ist zwischen den bestehenden Gebäuden nicht anzuordnen -> nicht zulässig (ist der Begriff eigentlich irgentwo rechtlich hinterlegt)
7.) Der Versicherer rechnet bei einem Brand mit einem Totalschaden und bemisst seine Prämie danach. Aber das hilft mir baurechtlich, bzw. bei Personenschäden nix und führt für den Betreiber bei einem Vollbrand zu enormen Schäden (lieferausfall etc.).
8.) Bisher war doch auch alles ok und ohne Beanstandung. lol
Es lassen sich genügend Begründungen für die eine oder andere Haltung finden. Aber welches ist die richtige?
Gruß,
Josef Grath