Auszug aus den Erläuterungen zur Betreuungsrichtlinie:
"Aufgrund der besonderen Bewohnerstruktur, z.B. in Behinderten- und Alteneinrichtungen, kann es erforderlich werden, aus Gründen der Verkehrssicherheit im Verlauf von Treppen so genannte ?Treppensicherungen? oder ?Treppenschranken? anzubringen. Dagegen bestehen keine Bedenken, wenn ein fußläufiger Durchgang seitlich noch ermöglicht wird und der Treppenraum mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet wird."
Ich hatte eine konkrete Anfrage beim Ministerium wegen Dementer Bewohner gestellt bezogen auf die Aussage, dass ein fußläufiger Durchgang dann auch nicht sicher genug wäre. Hier die Antwort:
Zum Verständnis vorab. Es ging um eine Anfrage wegen einer, durch die Bauaufischt im Rahmen einer Brandschau jedoch beanstandeten, Abschrankung. Installiert ist dort ein Gitter, ähnlich wie man es als Treppenschutz bei Kleinkindern kennt.
Sehr geehrter Herr Cordier,
Sie haben das Zitat schon richtig verstanden, die Erläuterungen zur Richtlinie beschreiben an dieser Stelle den "Normalfall" - soweit man überhaupt von Normalfall in diesen Einrichtungen sprechen kann - nämlich Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte o.ä. Personen an diesen Stellen zu schützen.
Aufgrund der besonderen Personenstruktur können aber weitere Maßnahmen erforderlich werden, dies wird in der Richtlinie z.B. bei den Anforderungen an die RW-Führung in Nr. 4.1 deutlich. Dort dürfen RW z.B. in Innenhöfe geführt werden, die für die Rettungskräfte zugänglich sind. Hier wird auf das Problem der Rettung dementer Personen in der Richtlinie bereits besonders abgestellt.
Nicht jeder Fall kann mit den Anforderungen der Richtlinie abgedeckt werden, in Ihrem Fall halte ich eine Treppensicherung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit des Gebäudes für nachvollziehbar. Es muss aber nachgewiesen werden, dass trotz der Treppensicherungen im Gefahrenfall die Rettung von Personen und wirksame Brandbekämpfung der Feuerwehr möglich sind."
Ich sehe bei einem leicht zu öffnenden Gitter kein Problem. Die Mitarbeiter erklärten dies auch für ausreichend und die Bauaufsicht hatte es nach diesem Schreiben dann auch akzeptiert.
Wolfgang Cordier