Schauen Sie mal im Strafgesetzbuch, ist hinsichtlich Bodenverschmutzung, Wassergefährdung oder Luftbelastung d e u t l i c h verschärft worden. Das Wasserhaushaltsgesetz sagt auch einiges aus, was die alte LöRüRiLi noch nicht kennt. Grundsätzlich ist Gefahrgut zurückzuhalten. Mit LöWa aufgemischt, ist dies ohne Vorbereitung schwierig. Die LöRü ist eine Bauvorschrift für die Rückhaltung, sie entlastet von WHG und StGB Rückhaltung leider nicht. Also ist eine gewisse Vorsciht und Umsicht anzuraten, z.B. eine Bodenplatte grundsätzlich mit Aufkantung und Zufahrtschwelle auszubilden (10 cm auf 3 m verzogen schafft jeder Stapler), als "Weiße Wanne" mit großen Platten in den Hallen kann man das bezahlbar und ziemlich sicher für fast alle AStoffe herstellen (Stoffliste beachten, sehr leichtflüssige Stoffe laufen durch Betonporen durch, besonders durch feine Risse, "dicke Brühe" und Wasser ist ziemlich unkritisch).
Wir haben für eine Spedition mit WGK 1 und kleinen Mengen 2 und 3 viele Betonplatten 30 x 30 in Hallen gemacht, zwei beieinander ergab 30 x 60 m Hallen mit nur einer (Mittel-) Fuge, an den Eingängen 10 cm Schwelle, gab 180 m? Rück, hat gut geklappt. Dann ist es "wurscht", wer was auskippt oder löscht. mfg Schächer