Hallo Zang,
das ist bauordnungsrechtlich so zulässig - auch wenn das immer wieder in Zweifel gezogen wird. Folgende Argumente:
Technisch:
- Die 400 qm-Regelung wurde genau für diesen Anwendungszweck eingführt
- Der notw. Flur (innerhalb der Einheit) mit nur dichtschließenden Bürotüren würde den armen Bürohengsten auch nicht wirklich helfen
- Personen aus der vom Brand betroffenen Einheit sind (hoffentlich) wach und können sich zeitnah selber über den (nicht betroffenen) Treppenraum in Sicherheit bringen
- Der Anwendungsfall des zweiten Rettungsweges ist der Ausfall des ersten Rettungsweges UND eine direkte Gefährdung der Personen innerhalb einer vom Brand nichtbetroffenen Nutzungseinheit - anständige bauliche Abtrenungen zwischen den EInheiten und des Treppenraumes angenommen, kann man eigentlich seelenruhig weiterarbeiten
Formal
- Eine Büroeinheit in der genannten Größenordnung ist kein Sonderbau
- MBO/BayBO stellt beim 2. Rettungsweg konkret auf den Tatbestand Sonderbau ab
Gruß
Werner Müller
der zwei Regeln hat:
1) Lass deine Tür offen, wenn Du dich alleien fühlst
2) Gehe nicht in den Treppenraum, wenn da Rauch drin ist