Die Türe steht im Keller eines Gebäudes geringer Höhe.
Das Lager ist an einen Flur angeschlossen, welcher ohne Abschottung zum einzigen Treppenhaus gehört.
Weitere Abgehende Türen im KG sind T30RS. Aber im 1. OG ist eine Versammlungsstätte (ca. 200 Personen max).
Am besten wäre es hier einen 2. baulichen Rettungsweg zu bauen.
Um die Situation im KG zu verbessern, ist nun der Vorschlag die Luftschutzbunkertür mit einer Quelldichtung (Ausdehnung im Brandfall) zu versehen, sowie den Raum dahinter mit Funkbrandmeldern zu überwachen.
Nun stellt sich die Frage ob die Luftschutzbunkertüre zu RS aufwertbar ist bzw. wie sie Brandschutztechnisch zu bewerten ist um kosten sparend zu arbeiten. Für diesen Bestand besteht eine Baugenehmigung, die Situation ist allerdings neu zu bewerten aufgrund von baulichen Änderungen.