Hallo,
ich habe ein Bürgerhaus zu planen, das in einen Hang gebaut ist, bestehend aus
- Sporthalle 560 m? zzgl. Nebenräumen
- Jugendräume hangseitig im KG, aber Atrium mit NA
- KiTA oberhalb Jugendräume mit ebenerdigen Ausgängen
- Vereinsräume oberhalb des Foyers mit Flur, der brandschutztechnisch zur Sporthalle gerechnet wird, dafür aber die Vereinsräume gesonderte ebenerdige Ausgänge ins Freie haben
Fragen, brauche Argumente, weil die Genehmigungsbehörde Probleme macht:
- Umkleiden: Wegen der häufigen Nutzung für den Schulsport und Vereine sollen diese als Aufenthaltsräume betrachtet werden (Kinder machen Unfug ...)
- Durch die Hangbauweise und den Flur vor den Vereinsräumen ist die Halle definitionsgemäss nicht mehr "erdgeschossig". Will aber diese Erleichterungen in Aspruch nehmen, v.a. nur vollwandige Türen: Kann die Begrenzung auf 500 Personen als Kompensationsmaßnahme betrachtet werden?
- Das Gebäude ist von der Schule getrennt. Brauche ich einen Hausalarm? (MSchulBauR)?
- SiBel sehe ich schon wegen VStättV vor
- Behörde will BMA als Kompensationsmaßnahme .. halte ich für 5 bis 10 Veranstaltungen mit max. 500 Personen für oversized
Gruß
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