Autor: Erich Sauter Hallo Herr Vonhof
Kommentar >>
ich erlebe es öfters, dass bei Diskussionen der Kommentar von Busse/Simon bei den Menschen in Bayerischen Bauämtern entscheidet. Dieser Kommentar wird nämlich dort meist als erster herausgezogen, sollten mehrere vorliegen.
Vor 30 Jahren gab es hierzulande eigentlich nur den Vorgänger Mang/Simon.
Trotzdem würde mich interessieren, welchen Kommentar Sie einfach besser finden.
Sonderbau >>
Ich prüfe zunächst alle Eckdaten, um möglichst unterhalb des Sonderbaus zu landen.
Meine Interpretation des Vorworts von Minister Beckstein zur BODerG ist das Bestreben zur Entlastung der Bauämter und hin zur Privatisierung und Eigenverantwortung der Planer.
Nutzungsänderung / Bestandsschutz >>
Ich bin mir sicher, dass sich etliche Bauanträge bei genauer Betrachtung erübrigen würden. Zum Bestandsschutz gibt es übrigens ein BGH-Urteil - Beschluss vom 21.03.2003 - abgedruckt im Deutschen Architektenblatt Febr. 2005.
Eine Neubewertung jeder Nutzungsänderung durch die Planer ist zunächst klar. Ergeben sich keine höheren Anforderungen als im genehmigten Bestand, ist die Änderung unwesetlich und ich reiche keinen Bauantrag ein - bei Sonderbauten zu meiner Sicherheit in Absprache mit dem Bauamt.
Die Tendenz zur Deregulierung hat allerdings den riesen Nachteil, dass die Bauvorgänge im öffentl. Bauarchiv Lücken bekommen. Diesen Nachteil spüren wir seit 1998 vor allem im Bereich Statik, wo sich die Behörde nur noch um die Benennung des Prüfstatikers bei Sonderbauten kümmert. Bei Umbauten war es natürlich genehm, die Bewehrung in vorhandenen Bauteilen einfach im städt. Bauarchiv nachzuschauen.
Grüsse