Hallo Werner,
genau das ist das Problem, gegen die Prüfung an sich hätte ich ja nichts.
Es wird auf jeden Fall alles entsprechend Brandschutzgutachten ausgeführt,
aber die Kosten für die Prüfung durch einen Prüfsachverständigen sind nicht ohne...
Eine Bestätigung der Ausführung durch mich oder den Brandschutzfachplaner reicht dem Amt nicht.
Nach Rücksprache mit dem Bauherren werden wir die Prüfung aber jetzt trotzdem akzeptieren (müssen).
Da es bei dem Bauvorhaben noch weitere Punkte gibt, bei denen eine Abweichung zur BayBO erforderlich ist, sind wir gewissermaßen auf das Wohlwollen der Behörde angewiesen.
Noch zur Info:
Die Forderungen der Behörde sehe ich evtl. in der Vorgeschichte begründet.
Bei dem Objekt handelt es sich um ein Bestandsgebäude, bei dem im Keller und im Dachgeschoss Wohnungen errichtet wurden, welche laut Bauantrag aus den 90er Jahren nicht genehmigt waren.
Diese sollen/müssen jetzt im Zuge des neuen Bauantrages (für das gesamte Gebäude) zusammen mit dem Brandschutzgutachten im nachhinein genehmigt werden.
Viele Grüße
Oliver Gebhardt