eine geschriebene Höhenangabe gibt es nicht. Es werden Abstandsregeln und Größen festgelegt aber nicht die Höhe, weil sich die Höhe aus der verteilten Anordnung (1 m? und 1 Gerät min pro 200 m?) ergibt.
So ein bißchen sollte man die Physik nicht aus den Augen verlieren, weil wir den Erfolg schuilden und dieser stellt sich nicht aus den Vorschriften udn Regelwerken ein.
"Über" einer Rauchableitung zieht Rauch nicht ab sondern staut sich. Also: RA h o c h anordnen. "Unter" einer Zuluft bewegt sich Rauch oft gar nicht, also Zuluft "tief" anordnen.
Die 5 % (oder 2 % oder 1/2 %) der IndBau RL sind ziemlich grobe Werte, die aber gut funktionieren, wenn man sie mit Verstand einsetzt:
2 % natürliche Abzüge im Dach, Rauchgeschwindigkeit bis 5 m/s,
3 % Zuluftflächen in den Wänden, möglichst tief, erreicht aus Abzug
ca. 2/3 x 5m/s = 3,33 m/s - entspricht "Soll bis unter 3 m/s".
So kommt man auch bei heftigen Bränden zu einer "kühlen" Konstruktion, die auch ohen F Klasse lange stehen bleibt und der Feuerwehr die Sicht auf Zurückgebliebene (Herzinfarkt auf "Feuer" Schrei ?) und das Feuer zum Löschen ermöglicht. Funktioniert ganz gut ! Ich habe noch keine Stahlhalle MIT ordentlichen Rauchabzügen versagen sehen. Aber das kommt auch auf die Konstruktion an. Wenn die Schrauben wegen Zwangsspannungen fliegen, kommt der Rest dann nach ... mfg Franz Schächer, "nebenher" FB Statik