hohe Brandlist bedeutet aus meiner Sicht aber noch immer nicht erhöhte Brandgefahr.
Die Brandlast kann man mit "messen" und Tabellenwerten ermitteln, aber zur erhöhte Brandgefahrt gehört auch die entspr. Wahrscheinlichkeit eines Brandausbruches.
Ausserdem ist "erhöht" immer relativ.
Eine Raum mit erhöhter Brandgefahr im Büro- und Verwaltungsumfeld ist etwas anderes als einer, der z.B. im Lackiergewerbe (und entspr. Gesamt-Betrachtung des Betriebes) diese Bezeichnung verdient.
Stefan Blümel