1. warum Kompensation, wenn Brandabschnitt < 1.600 m2 (40 x 40 m)? Kann im Einzelfall richtig/erforderlich sein, kann aber auch überzogen sein...
2. Wenn BW, dann aber bitte richtig. T30-Türen nur unter bestimmten Bedingungen wie vorgelagerte notwendige Flure mit entspr. Abständen zu den nächsten ungeschützten Wandöffnungen/Türen etc. Eine BMA alleine behindert noch keine Brandausbreitung.
3. wenn eine Maßnahme zur Kompensation mehrerer Abweichungen WIRKSAM ist, warum soll sie dann mit der ersten Abweichung "verbraucht" sein? Das klingt mir zu viel nach abstrakten Spielregeln ;-)
Stefan Blümel