Die Wurfweite von Strahlrohren ist in den einschlägigen Normen festgelegt.
Ihre Frage nach dem "Nachlesen" sprengt m. E. dieses Forum. Dazu sollten Sie sich mit dem Gesetzgebungsverfahren und den Wechselwirkungen zwischen Bauordnung und Normen beschäftigen.
Um dies zu erläutern, hier ein anderes Beispiel: Die Hochhausgrenze von 22 m Fußbodenhöhe in der Bauordnung korrespondiert mit der Norm für Drehleitern, die eine Rettungshöhe von 23 m (22 m Fußbodenhöhe + 1 m Brüstungshöhe) haben.
Neben den Normen fließen auch Erfahrungen und "Interessen" unterschiedlicher Beteiligter im Gesetzgebungsverfahren ein.
Gruß
C. Lammer